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Wer ist pflichtversichert?
  • Arbeiter und Angestellte, maßgeblich ist die so genannte Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze). Sie wird jedes Jahr neu festgesetzt. Seit dem 01.01.2003 gibt es zwei KV-Versicherungspflichtgrenzen für Arbeitnehmer - abhängig davon, wo jemand am Tag vor In-Kraft-Treten des Gesetzes (d. h. am 31.12.2002) versichert war. Auszubildende
  • Arbeitslose, wenn sie Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz (=Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Unterhaltsgeld) erhalten.
  • Studenten bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters, längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Ebenso Personen, die eine in Studien- oder Prüfungsordnungen vorgeschriebene berufspraktische Tätigkeit ohne Arbeitsentgelt verrichten.
  • Praktikanten
  • Rentner, die eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, wenn sie mindestens 90 % der zweiten Hälfte des Zeitraumes zwischen der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und der Stellung des Rentenantrages in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert gewesen sind.
  • Selbstständige Künstler und Publizisten
  • Landwirte und ihre mithelfenden Familienangehörigen
  • Seeleute deutscher Seeschiffe
  • Bergleute und andere in knappschaftlichen Betrieben Beschäftigte


    Unter Umständen ist eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht möglich.

 

Kontaktadresse: info@personal-insurance.de

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