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Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung
  • Ambulant
  • Stationär (Krankenhaus)
  • Zahnbereich
  • Kuren
  • Krankengeld
  • Sterbegeld

    Die Leistungen werden in der Regel nach dem Sachleistungsprinzip erbracht, das heißt die Krankenkassen schließen mit den Leistungserbringern Verträge. Dabei müssen Krankenkassen, Leistungserbringer und Versicherte darauf achten, dass die Leistungen wirksam und wirtschaftlich erbracht werden

Ambulant

 

Ärztliche Behandlung durch Vertragsärzte Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten
Das gilt für:

  • Kinder bis zum 6. Lebensjahr
  • Krebsvorsorge für Frauen ab dem 20. Lebensjahr
  • Krebsvorsorge für Männer ab dem 45. Lebensjahr
  • Herz-, Kreislauf-, Nieren- und Diabetesvorsorge jedes 2. Jahr ab dem 35. Lebensjahr
  • Psychotherapie, ggf. nach Gutachten Heilmittel (z. B. Massagen, Krankengymnastik etc.)
    Selbstbeteiligung von 15 % pro Anwendung Arznei- und Verbandmittel.
    Ist ein Festbetrag festgesetzt, trägt die GKV die Kosten bis zur Höhe dieses Betrages. Für Medikamente beträgt je nach Packungseinheit die Zuzahlung:
    • N1 (klein) 4,00 EUR
    • N2 (mittel) 4,50 EUR
    • N3 (groß) 5,00 EUR
    • Verbandmittel 4,00 EUR
    • Bagatellarzneimittel werden nicht erstattet.
  • Hilfsmittel
    • Kosten werden für die einfache und zweckmäßige Ausführung übernommen.
    • Bei Einlagen, Bandagen und Kompressionsstrümpfen 20 % Selbstbeteiligung.
    • Brillen und Kontaktlinsen (bei Sehschärfenveränderung von mind. 0,5 Dioptrien)
      • Brillengläser werden in einfacher Ausführung übernommen
      • Keine Kostenerstattung für das Gestell.
      • Kontaktlinsen werden ausschließlich in medizinisch zwingend erforderlichen Ausnahmefällen erstattet.

     

    Stationär (Krankenhaus)

    Behandlung im nächstgelegenen Vertragskrankenhaus

    • · Behandlung durch den Dienst habenden Arzt
    • · Unterbringung im Mehrbettzimmer
      • · Zuzahlung an die GKV von 9,00 EUR pro Tag für die ersten 14 Tage pro Kalenderjahr bei Personen nach Vollendung des 18. Lebensjahres
    • · Notwendige Transportkosten zum und vom Krankenhaus
      • · Selbstbeteiligung des Versicherten 13 EUR je Fahrt
      • · Keine Kostenübernahme eines Krankenrücktransports aus dem Ausland

    Zahnbereich

    Zahnbehandlung zu 100 % durch Vertragszahnärzte Zahnprophylaxe zu 100 %

    • Vom 6. – 20. Lebensjahr 1mal im Halbjahr
    • Erwachsene 1mal im Jahr
  • Zahnersatz
    • Grundsätzlich Zuschuss in Höhe von 50 % der Kosten
    • Durch regelmäßiges Führen des Bonusheftes 60 % Zuschuss.
    • Bei 10-jähriger Vorsorge 65 % Zuschuss.

    Kuren

    Kuren sollen max. drei Wochen dauern und können alle vier Jahre beantragt werden. Der Kurort liegt im Regelfall in Deutschland. Nur eingeschränkte Wahlmöglichkeiten.

    • Ambulante Vorsorgekur
      • Erstattung von ärztlichen Behandlungen, Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmittel
        Selbstbeteiligungen wie im ambulanten Bereich
      • Zu den übrigen Kosten kann ein Zuschuss bis zu 8,00 EUR pro Tag gezahlt werden.
    • Sanatoriumskur (nur in bestimmten Vertragseinrichtungen)
      • Selbstbeteiligung in Höhe von 9,00 EUR pro Tag (bei Anschluss-Reha-Maßnahmen begrenzt auf 28 Tage pro Kalenderjahr)

    Krankengeld

    • Bei Arbeitsunfähigkeit besteht für ein und die selbe Krankheit Anspruch auf Krankengeld für max. 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Besteht Anspruch auf Lohn- bzw. Gehaltsfortzahlung durch den Arbeitgeber, wird diese Zeit angerechnet.
    • Das Krankengeld beträgt 70 % vom Bruttoeinkommen (max. von der Beitragsbemessungsgrenze), höchstens jedoch 90 % des Nettoeinkommens.

    Sterbegeld

    • Für Mitglieder, die bereits am 1.1.1989 in der GKV versichert waren, besteht Anspruch auf ein Sterbegeld von 525,00 EUR und 262,50 EUR für Familienversicherte, wenn sie zum Zeitpunkt des Todes noch oder wieder Mitglied in der GKV sind.
    • Mitglieder, die nicht am 1.1.1989 in der GKV versichert waren, haben keinen Anspruch auf Sterbegeld.

    Gesundheitsreformen führten in der gesetzlichen Krankenversicherung dazu, dass Leistungen, welche die Versicherten früher gewohnt waren, eingeschränkt oder sogar gestrichen wurden. Und dies trotz höherer Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen. Diese Gründe machen eine Kranken-Ergänzungsversicherung sinnvoll

     

    Kontaktadresse: info@personal-insurance.de

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