|
Seit dem 01.01.2003 gibt es zwei Krankenversicherungspflichtgrenzen für Arbeitnehmer - abhängig davon, wo jemand am Tag vor In-Kraft-Treten des Gesetzes (also am 31.12.2002) versichert war:
- Wer am 31.12.2002 nicht gesetzlich, sondern als Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der an diesem Tag geltenden Versicherungspflichtgrenze privat vollversichert war, unterliegt der "kleinen" monatlichen Versicherungspflichtgrenze von 3.450 Euro.
- Für alle anderen Personenkreise gilt die "große" Grenze von monatlich 3.825 Euro.
Somit ergibt sich folgendes Schema:
Arbeitnehmer war am 31.12.2002
|
"große" Grenze von 3.825 Euro
|
"kleine" Grenze von 3.450 Euro
|
PKV-ver sichert...
|
... als Arbeitnehmer mit Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze
|
|
X
|
... auf Grund anderer Sachverhalte (z. B. Student, Selbstständiger, Beamter, Arzt im Praktikum)
|
X
|
|
GKV-versichert
|
X
|
|
|