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Träger der GKV

Träger der gesetzlichen Krankenversicherung sind die gesetzlichen Krankenkassen. Sie sind Körperschaften öffentlichen Rechts.

Es gibt acht Kassenarten, die regional oder bundesweit organisiert sind:

  • Angestellten-Krankenkassen (vorwiegend bundesweit)
  • Arbeiter-Ersatzkassen (regional und bundesweit)
  • AOK (regional)
  • BKK (regional und bundesweit)
  • Bundesknappschaft (bundesweit)
  • IKK (regional und bundesweit)
  • Landwirtschaftliche Krankenkassen (regional)
  • See-Krankenkasse (bundesweit)

     

Die einzelnen Krankenkassen sind – je nach Organisationsprinzip - zu Verbänden auf Landes- und/oder Bundesebene zusammengeschlossen. Auf Bundesebene vertreten die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen (AOK-Bundesverband, BKK Bundesverband, Bundesverband der Innungskrankenkassen, Bundesknappschaft, Bundesverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, See-Krankenkasse, AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V. und der Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V. (VdAK)) ihre Mitgliedskassen und deren Versicherte. Auf einen knappen Nenner gebracht, lassen sich die Aufgaben der 8 Spitzenverbände wie folgt umreißen:

  • Verhandlungen und Abschlüsse von Verträgen mit den Leistungserbringern
  • Vertretung der gemeinsamen Interessen im politischen Raum
  • Beratung und Betreuung der Mitgliedskassen bei der Durchführung ihrer Aufgaben
  • Vertretung der Verbandsziele in der Öffentlichkeit

Die Spitzenverbände arbeiten eng zusammen und einigen sich über die im Sozialgesetzbuch vorgesehenen gemeinsam und einheitlich zu treffenden Entscheidungen. Sie haben hierzu eine Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände gebildet. Sie arbeiten darüber hinaus eng mit den Kassenärztlichen Vereinigungen und anderen Leistungserbringern zusammen.

 

Kontaktadresse: info@personal-insurance.de

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