Die Gesetzliche

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein Teil der Sozialversicherung und hat ihren Ursprung in der Sozialgesetzgebung der Bismarck-Ära. Heute ist sie im Sozialgesetzbuch - Fünftes Buch (SGB V) geregelt.

Der Auftrag der GKV besteht darin, Versicherungsschutz im Krankheitsfall zu gewährleisten. Der Leistungskatalog ist für alle Versicherten weitgehend einheitlich. Die Beitragsfinanzierung erfolgt im Umlageverfahren. Die Leistungen werden in der Regel nach dem Sachleistungsprinzip erbracht. Hierzu schließen die Krankenkassen mit den Leistungserbringern Verträge. Dabei müssen die Krankenkassen und die Leistungserbringer darauf achten, dass die Leistungen medizinisch ausreichend sind.

Die Leistungen der GKV beziehen sich in erster Linie auf eine Grundversorgung bei ärztlicher und zahnärztlicher Behandlung, mit Arzneimitteln und bei Krankenhauspflege. Dazu gehören auch Leistungen zur Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation sowie bei Mutterschaft

 

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