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Wer kann sich privat versichern ?

Personen, die nicht versicherungspflichtig oder die freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse sind, können eine private Krankenvollversicherung abschließen. Dazu gehören im Wesentlichen Selbstständige und Arbeitnehmer. Beamte können die Differenz zwischen Beihilfe und den entstandenen Kosten durch eine prozentuale Krankenvollversicherung abdecken.

Angestellte

Wenn Sie als Angestellter bestimmte Einkommensgrenzen überschreiten, können Sie aus der gesetzlichen Krankenkasse austreten und sich privat versichern. Maßgeblich ist die so genannte Jahresarbeitsentgeltgrenze. Sie wird jedes Jahr neu festgesetzt und beträgt für 2003 45.900 EUR. Bitte beachten Sie, dass es für Arbeitnehmer zwei Versicherungspflichtgrenzen gibt! (siehe Link rechts)

Liegt Ihr Bruttojahreseinkommen aus Ihrer Arbeitnehmerbeschäftigung darüber, unterliegen Sie als Arbeitnehmer nicht mehr der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, und Sie können sich für die vielen Vorteile einer privaten Krankenversicherung entscheiden.
Mit dem Versicherungspflichtrechner können Sie selbst ermitteln, ob Sie jetzt schon die Voraussetzungen erfüllen.

Nutzen Sie die Möglichkeit und prüfen ganz einfach, ob eine Vollversicherung oder eine Ergänzungsversicherung für Sie in Frage kommt:

Beamte

    Als Beamter erhalten Sie von Ihrem Dienstherrn eine Beihilfe zu den Krankheitskosten. Beihilfe ist eine Beteiligung Ihres Dienstherren im Rahmen seiner Fürsorgepflicht unter anderem an den Krankheitskosten. Nach den Vorschriften des Bundes und der meisten Länder deckt sie im Regelfall für den Berechtigten 50% der Aufwendungen (70% im Ruhestand), für Ehegatten 70% und für Kinder 80%.
    Ein Versicherungsschutz mit prozentualer Erstattung ist für Beamte und ihre Familienangehörigen, die Anspruch auf Beihilfe haben, erforderlich. Diesen Versicherungsschutz bieten ausschließlich private Krankenversicherer. Die Höhe des Prozentsatzes, zu dem Krankheitskosten erstattet werden, wählen Sie nach der Höhe Ihres Beihilfeanspruchs selbst aus.
    Nicht alle Kosten, die nach Ihrem Versicherungsschutz für Beihilfeberechtigte erstattet werden, übernimmt gleichzeitig auch voll Ihre Beihilfestelle. In bestimmten Fällen (z. B. Sehhilfen) wird nur ein Teil der tatsächlich entstandenen Aufwendungen als beihilfefähig anerkannt. Für solche Differenzkosten gibt es in der privaten Krankenversicherung Versicherungsschutz, der die nicht beihilfefähige Aufwendungen grundsätzlich bis zu 100% ausgleicht.

     

Kontaktadresse: info@personal-insurance.de

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