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Versicherungspflichtgrenze

Seit dem 01.01.2003 gibt es zwei Krankenversicherungspflichtgrenzen für Arbeitnehmer - abhängig davon, wo jemand am Tag vor In-Kraft-Treten des Gesetzes (also am 31.12.2002) versichert war:

  • Wer am 31.12.2002 nicht gesetzlich, sondern als Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der an diesem Tag geltenden Versicherungspflichtgrenze privat vollversichert war, unterliegt der "kleinen" monatlichen Versicherungspflichtgrenze von 3.450 Euro.
  • Für alle anderen Personenkreise gilt die "große" Grenze von monatlich 3.825 Euro.

    Somit ergibt sich folgendes Schema:

Arbeitnehmer war am 31.12.2002

"große" Grenze von 3.825 Euro

"kleine" Grenze von 3.450 Euro

PKV-ver sichert...

... als Arbeitnehmer mit Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze

 

X

... auf Grund anderer Sachverhalte (z. B. Student, Selbstständiger, Beamter, Arzt im Praktikum)

X

 

GKV-versichert

X

 

 

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