Für den Fall, dass Sie auf Grund von Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig werden, können Sie den damit verbundenen Verdienstausfall, durch ein Krankentagegeld absichern. Das Krankentagegeld umfasst in der Vollversicherung der PKV zwei Bereiche:
Zum einen die Krankentagegeldversicherung für Freiberufler und Selbstständige, die das Risiko des Einkommensausfalls schon sehr früh, zum Beispiel vom vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit an abdecken können.
Als Arbeitnehmer haben Sie Anspruch auf Lohnfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber (mind. 6 Wochen). Damit Sie bei einer Arbeitsunfähigkeit, die länger als 6 Wochen andauert, nicht in finanzielle Schwierigkeiten geraten, sollten Sie mit der Krankentagegeldversicherung vorsorgen.
Ab welchem Arbeitsunfähigkeitstag Sie das Krankentagegeld erhalten, können Sie selbst, je nach der finanziellen Situation bei Selbstständigen, bzw. je nach Dauer der Entgeltfortzahlung als Arbeitnehmer, gestalten.
Das Krankentagegeld darf zusammen mit sonstigen Krankentage- und Krankengeldern (von anderen Krankenversicherern) das aus der beruflichen Tätigkeit herrührende Nettoeinkommen nicht übersteigen. Die Leistung von Krankentagegeldern darf nicht zur Bereicherung führen.
Krankenhaustagegeld
Sie bietet für jeden Tag des stationären Krankenhausaufenthaltes eine bei Vertragsabschluss vereinbarte Geldsumme, die zeitlich unbegrenzt und steuerfrei gezahlt wird. Das Krankenhaustagegeld wird ohne Nachweis entstandener Kosten gezahlt. Damit können besondere Aufwendungen eines Krankenhausaufenthaltes abgedeckt werden (z. B. gesetzliche Zuzahlungen im Krankenhaus, Haushaltshilfe, Besuchskosten für die Familie, Zeitungen, Telefon usw.).
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