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Leistungen der Privaten

Eigenverantwortung wird in der privaten Krankenversicherung groß geschrieben. Sie entscheiden, welche Leistungen Sie versichern möchten.
Versichert ist grundsätzlich das Krankheitsrisiko. Die Kosten, die eine Krankheit verursacht, angefangen von Behandlungskosten (Arzthonorare, Heilpraktikerhonorare...) über Verdienstausfall bis zur Finanzierung einer gesonderten Unterbringung im Krankenhaus sind, besonders bei chronischen oder schweren Erkrankungen sehr hoch und unkalkulierbar. Damit Sie oder Ihre Angehörigen durch anfallende Krankheitskosten nicht Ihre finanzielle Existenz gefährden, übernimmt die Krankenversicherung dieses Risiko. Den privaten Krankenversicherungsschutz können Sie individuell gestalten. Sogar Naturheilverfahren können Sie nach Wunsch in den Versicherungsschutz einschließen. Mögliche Leistungsarten der Krankenvollversicherung sind:

  • Auch bei Unfällen und Schwangerschaft werden Behandlungskosten übernommen.
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    Ambulante Behandlung

    Ob und in welcher Höhe Ihr Versicherer die aufgeführten Leistungen übernimmt, ist bei jedem Versicherungsunternehmen unterschiedlich. Ärztliche bzw. zahnärztliche Leistungen werden für Privatpatienten grundsätzlich nach einer Gebührenordnung (GOÄ/GOZ) abgerechnet. Die Gebührenordnung ist die Grundlage für die Vergütung ärztlicher Leistungen. Innerhalb dieser Gebührenordung können Ärzte ihre Leistung, je nach Schwierigkeitsgrad der Behandlung, in unterschiedlicher Höhe berechnen. Es werden hierzu verschiedene Steigerungsfaktoren verwendet. Hierbei gibt es Unterschiede im Versicherungsschutz der einzelnen Krankenversicherer (Begrenzungen auf die Gebührenordnung). Es gibt Tarife, die lediglich den einfachen Satz der Gebührenordnung übernehmen, aber auch Tarife, die ohne Begrenzung auf die Gebührenordnungen Leistungen zur Verfügung stellen.
    Im Rahmen der ambulanten Behandlung können Sie folgende Leistungen absichern:

    • Ärztliche Beratungen / Hausbesuche / Untersuchungen
    • Heilpraktikerbehandlung (nicht bei allen Gesellschaften mitversichert!)
    • Hebammenleistungen / Entbindungspfleger
    • Heilmittel (hierzu zählen z. B. Massagen, Krankengymnastik, Fangoanwendungen usw.)
    • Ambulante Operationen
    • Vorsorgeuntersuchungen
    • Röntgendiagnostik und Therapie
    • Psychotherapeutische Behandlungen (Hieran sind bei vielen Versicherern besondere Voraussetzungen geknüpft! Auch die Erstattungshöhe ist sehr unterschiedlich!)
    • Naturheilverfahren / Alternativmedizin (nicht bei allen Krankenversicherern mitversichert!)
    • Impfungen
    • Arznei- und Verbandmittel
    • Hilfsmittel (Technische Mittel, die körperliche Behinderungen ausgleichen oder abschwächen sollen. Von der Brille bis zum Rollstuhl. Auch hierbei variieren die Erstattungshöhen bei den Versicherern stark.)
    • Krankentransporte

    Stationäre Behandlungen

    Es besteht grundsätzlich freie Krankenhauswahl. Allerdings sollten Sie sich vorher die Kostenübernahme durch Ihre Versicherung zusagen lassen. Die Krankenhäuser bieten folgende Leistungen an, für die es bei den meisten Krankenversicherern auch einen entsprechenden Versicherungsschutz gibt.

    • Allgemeine Krankenhausleistungen (Pflegekosten, Unterbringung im Mehrbettzimmer, Behandlungskosten durch den Dienst habenden Arzt)
    • Wahlleistungen (bessere Unterbringung im Zwei- oder Einbettzimmer, privatärztliche Behandlung, z. B. durch den Chefarzt)
    • Krankentransporte (vom und zum Krankenhaus)

    Zahnärztliche Behandlungen und Zahnersatz

    Die meisten Tarife unterscheiden Zahnleistungen wie folgt:

    • Zahnbehandlung
    • Zahnersatz
    • Material- und Laborleistungen
    • Kieferorthopädische Leistungen
  • Die Leistungshöhen können individuell vereinbart werden. Häufig werden prozentuale Erstattungssätze angeboten, zum Beispiel 75%.
     
  • Kurabsicherung
  • Die Versicherer bieten spezielle Kurtarife an, die meistens in Verbindung mit einer Vollversicherung abgeschlossen werden können. Für die Kurabsicherung bestehen zwei Tarifformen. Entweder werden nicht alle Kosten der Kur erstattet oder ein fest vereinbartes Tagegeld gezahlt.

     

    Krankentagegeld

    Für den Fall, dass Sie auf Grund von Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig werden, können Sie den damit verbundenen Verdienstausfall, durch ein Krankentagegeld absichern. Das Krankentagegeld umfasst in der Vollversicherung der PKV zwei Bereiche:

    Zum einen die Krankentagegeldversicherung für Freiberufler und Selbstständige, die das Risiko des Einkommensausfalls schon sehr früh, zum Beispiel vom vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit an abdecken können.

    Als Arbeitnehmer haben Sie Anspruch auf Lohnfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber (mind. 6 Wochen). Damit Sie bei einer Arbeitsunfähigkeit, die länger als 6 Wochen andauert, nicht in finanzielle Schwierigkeiten geraten, sollten Sie mit der Krankentagegeldversicherung vorsorgen.

    Ab welchem Arbeitsunfähigkeitstag Sie das Krankentagegeld erhalten, können Sie selbst, je nach der finanziellen Situation bei Selbstständigen, bzw. je nach Dauer der Entgeltfortzahlung als Arbeitnehmer, gestalten.
     

    Das Krankentagegeld darf zusammen mit sonstigen Krankentage- und Krankengeldern (von anderen Krankenversicherern) das aus der beruflichen Tätigkeit herrührende Nettoeinkommen nicht übersteigen. Die Leistung von Krankentagegeldern darf nicht zur Bereicherung führen.
     

  • Krankenhaustagegeld
  • Sie bietet für jeden Tag des stationären Krankenhausaufenthaltes eine bei Vertragsabschluss vereinbarte Geldsumme, die zeitlich unbegrenzt und steuerfrei gezahlt wird. Das Krankenhaustagegeld wird ohne Nachweis entstandener Kosten gezahlt. Damit können besondere Aufwendungen eines Krankenhausaufenthaltes abgedeckt werden (z. B. gesetzliche Zuzahlungen im Krankenhaus, Haushaltshilfe, Besuchskosten für die Familie, Zeitungen, Telefon usw.).

     

     

     

    Kontaktadresse: info@personal-insurance.de

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