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Versicherung mit Teilauszahlungen
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Die Versicherung mit Teilauszahlung ist Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall mit Auszahlungen während der Laufzeit. Dabei kann vereinbart werden, dass der Versicherungsschutz mit jeder Auszahlung sinkt oder in der ursprünglichen Höhe bestehen bleibt. Aus steuerlichen Gründen erfolgt die erste Teilauszahlung erst nach Ablauf von 12 Jahren. Empfehlenswert für Personen, bei denen Mittel für geplante Anschaffungen zur Verfügung stehen müssen (z. B. Baufinanzierungsnehmer, junge Leute mit Motiv zum Sparen).
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Verbundene Lebensversicherung
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Bei dieser Versicherung sind zwei Personen versichert. Die Leistung wird fällig bei Tod der zuerst sterbenden Person, spätestens bei Ablauf der Versicherung. Im Leistungsfall stehen das versicherte Kapital und die bis dahin erwirtschafteten Überschüsse zur Verfügung. Sterben beide Personen gleichzeitig, wird die Versicherungssumme nur einmal fällig. Empfehlenswert für Personen, die wirtschaftlich miteinander verbunden sind (z. B. Geschäftspartner).
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Versicherung mit anfangs ermäßigtem Todesfallschutz
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Hier wird eine bestimmte Erlebensfallsumme abgeschlossen, der Todesfallschutz beginnt mit einer kleinen Summe - aus steuerlichen Gründen muss die Todesfallsumme jedoch immer mindestens 60 % der insgesamt einzuzahlenden Beiträge betragen - und wächst im Verlauf des Vertrages an bis er die Höhe der Erlebensfallsumme erreicht. Die Entwicklung der Todesfallsumme hängt von der Länge der Erhöhungsdauer ab.
Bei Antragstellung wird festgelegt, über welchen Zeitraum der Versicherungsschutz bis zur vollen Summe aufgebaut werden soll. Bei Fälligkeit des Vertrages wird die Versicherungssumme inklusive der Überschussanteile fällig. Empfehlenswert für Personen bei denen zzt. das Motiv Kapital sparen oder Altersvorsorge im Vordergrund steht (z. B. Singles).
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Kontaktadresse: info@personal-insurance.de
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Impressum
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