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Die Beitragskalkulation erfolgt in der Lebensversicherung nach dem Äquivalenzprinzip, das heißt, es muss ein versicherungstechnisches Gleichgewicht zwischen Einnahmen und Ausgaben bestehen. Das gilt nicht für den einzelnen Vertrag, sondern für das Kollektiv, also für die große Zahl gleichartiger Verträge.
Unterschiedliche Faktoren bestimmen den Beitrag für Lebensversicherungen. Diese Faktoren müssen für einen langen Zeitraum Gültigkeit haben. Die Beiträge müssen also vorsichtig kalkuliert sein, um die Erfüllung der eingegangenen Verpflichtungen dauerhaft zu sichern.
Der Beitrag lässt sich gedanklich in drei Komponenten zerlegen: Spar-, Risiko- und Kostenanteil. Während der Laufzeit bleibt der Beitrag zwar gleich, die Anteile innerhalb des Beitrags sind aber von Tarif zu Tarif, von Laufzeit zu Laufzeit und versicherter Person zu versicherter Person (alters- und geschlechtsabhängig) unterschiedlich.
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Sparanteil
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Um die Ablaufleistung eines Kapital bildenden Vertrages zu erfüllen, ist ein Sparvorgang erforderlich. Ein Teil des Beitrages wird verzinslich angesammelt. Die angesammelten Teile bilden das Deckungskapital. Das Deckungskapital erreicht bei Ablauf des Vertrages die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Damit wird sichergestellt, dass die Erlebensfallleistung in jedem Fall erbracht werden kann.
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Risikoanteil
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Der Risikoanteil ist erforderlich, um vorzeitige Versicherungsfälle abdecken zu können. Die Wahrscheinlichkeit des vorzeitigen Todesfalles wird mit Hilfe von Sterbetafeln ermittelt. Die Sterbewahrscheinlichkeit ist vom Alter und dem Geschlecht abhängig. Die Sterbewahrscheinlichkeit steigt mit zunehmendem Alter. Auf der anderen Seite wächst durch die eingezahlten Beiträge auch das Deckungskapital an, so dass der Teil, der für das Unternehmen noch im Risiko steht, mit zunehmender Vertragsdauer immer kleiner wird.
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Kostenanteil
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Auch die Kosten, die der Versicherer hat, müssen in einem gesonderten Teil berücksichtigt und vom Versicherungsnehmer getragen werden. Sie werden unterteilt in Abschluss- und Verwaltungskosten.
Die Abschlusskosten sind bereits pauschal in der Beitragsberechnung berücksichtigt und werden daher nicht gesondert in Rechnung gestellt. Es werden die ersten Beiträge zur Tilgung von Abschlusskosten herangezogen, soweit sie nicht für Leistungen im Versicherungsfall und Kosten des Versicherungsbetriebs bestimmt sind. (Diesen Vorgang nennt man Zillmerung, nach dem „Erfinder“, einem Mathematiker namens Zillmer). Das Verrechnungsverfahren hat zur Folge, dass in der Anfangszeit Ihrer Versicherung kein Rückkaufswert und keine beitragsfreie Versicherungssumme vorhanden sind.
Die laufenden Verwaltungskosten sind teils abhängig von der Summe, teils von den Beiträgen. Bei neuen Tarifen werden Stückkosten berücksichtigt.
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Kontaktadresse: info@personal-insurance.de
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Impressum
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