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Die einkommenssteuerfrei ausgezahlte Versicherungsleistung im Erlebensfall ist ein weiterer wichtiger Pluspunkt der Kapital bildenden Lebensversicherung. Gleichzeitig können die Versicherungsbeiträge als Vorsorgeaufwendungen (beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben) im Rahmen der Höchstbeträge geltend gemacht werden. Voraussetzung für beide Steuervorteile: Der Versicherungsvertrag läuft über mindestens zwölf Jahre, es werden laufend - mindestens aber fünf jährliche - Beiträge entrichtet, der Todesfallschutz beträgt mindestens 60 Prozent der Beitragssumme.
Doch wie lange diese Steuervergünstigung angesichts der Vorschläge der Rürup-Komission bestehen bleiben, ist fraglich. Deshalb sollten Sie die Steuervorteile heute noch nutzen!
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