Navigationsbalken
Steuerliche Aspekte

Steuervorteile der Kapital bildenden Lebensversicherung

Die einkommenssteuerfrei ausgezahlte Versicherungsleistung im Erlebensfall ist ein weiterer wichtiger Pluspunkt der Kapital bildenden Lebensversicherung. Gleichzeitig können die Versicherungsbeiträge als Vorsorgeaufwendungen (beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben) im Rahmen der Höchstbeträge geltend gemacht werden. Voraussetzung für beide Steuervorteile: Der Versicherungsvertrag läuft über mindestens zwölf Jahre, es werden laufend - mindestens aber fünf jährliche - Beiträge entrichtet, der Todesfallschutz beträgt mindestens 60 Prozent der Beitragssumme.

Doch wie lange diese Steuervergünstigung angesichts der Vorschläge der Rürup-Komission bestehen bleiben, ist fraglich. Deshalb sollten Sie die Steuervorteile heute noch nutzen!

 

Steuerliche Behandlung der Zinsen

Wird eine Kapital bildende Lebensversicherung während der Mindestvertragsdauer gekündigt, sind die im Auszahlungsbetrag enthaltenen Zinsen einkommensteuerpflichtig. Auch Zinsen aus steuerlich nicht als Vorsorgemaßnahme anerkannten Lebensversicherungsverträgen unterliegen dann bei Auszahlung (Tod, Erlebensfall) der Einkommensteuer. In beiden Fällen wird eine Kapitalertragsteuer von 25 Prozent erhoben. Diese Kapitalertragsteuer muss vom Lebensversicherungsunternehmen einbehalten und an das für dieses Unternehmen zuständige Finanzamt abgeführt werden, sofern kein Freistellungsauftrag vorliegt. Der abgeführte Betrag ist bei der Einkommensteuerveranlagung des Versicherungsnehmers als Steuervorauszahlung zu berücksichtigen. Hierfür erhält der Steuerpflichtige von seinem Versicherungsunternehmen eine entsprechende Bescheinigung. Todesfallleistungen sind nicht einkommensteuerpflichtig, wenn der entsprechende Lebensversicherungsvertrag als Vorsorgemaßnahme anerkannt ist.

 

Kontaktadresse: info@personal-insurance.de

Impressum