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Auszahlungsbetrag im todesfall

Ein Vorteil der Lebensversicherung ist die Hinterbliebenenversorgung. Bei Antragsstellung legen Sie am besten, um spätere Verögerungen bei der auszahlung zu vermeiden, für den Todesfall eine Bezugsperson fest, die die garantierte Versicherungssumme zuzüglich der Überschussanteile erhalten soll. In der Regel ist es jemand aus Ihrer Familie oder Ihr Geschäftspartner. Wenn Sie keine Bezugsperson genannt haben, gilt die gesetzlich festgelegte Erbfolge (BGB Buch V, Abschnitt 1, §§ 1922 - 1941).

Im Todesfall wird als garantierte Leistung die versicherte Summe ausgezahlt. Bis zum Tod angefallene Überschussanteile erhöhen die garantierte Leistung und somit den Versicherungsschutz.

Somit ergibt sich die Todesfallleistung aus garantierter Versicherungssumme und die beiTod vorhandenen Überschussanteile.

 

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