Navigationsbalken
Reiseversicherung fürs Auto

Kfz-Versicherung

Wer mit dem eigenen Auto in die Ferien fährt, sollte seinen Versicherungsschutz gegebenenfalls ergänzen.

Innerhalb Europas sind Sie durch die Kfz-Haftpflichtversicherung geschützt.

Vereinbaren Sie am besten die maximale Deckung. Als Ergänzung zur Kfz-Haftpflichtversicherung empfiehlt sich der Abschluss einer Kaskopolice. Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung übernehmen die Policen der Kfz-Teil- und Vollkaskoversicherung Schäden am eigenen Fahrzeug. Mit der Teilkaskoversicherung sind Schäden durch Brand, Explosion, Sturm, Hagel, Blitz, Überschwemmung, Zusammenstöße mit Haarwild, Bruchschäden an der Verglasung und Schäden durch Kurzschluss an der Verkabelung sowie Schäden bei Entwendung, Raub und Unterschlagung versichert. Vollkaskoversicherungen übernehmen darüber hinaus Unfallschäden und Beschädigungen auf Grund mut- und böswilliger Handlungen Dritter. Zudem tritt die Vollkaskoversicherung ein, wenn Sie im Ausland schuldlos in einen Unfall verwickelt werden und den entstandenen Haftpflichtschaden nur unvollständig oder sehr zögerlich ersetzt bekommen. Verursachen Sie selbst einen Unfall, kommt die Vollkasko-Police für die Schäden an Ihrem Fahrzeug ebenfalls auf.

 

Schutzbrief

Preisgünstig und nützlich ist der Zusatz zur Kfz-Versicherung, der auf ein bestimmtes Fahrzeug (PKW, Motorrad, Wohnmobil) bezogene Autoschutzbrief. Er ersetzt in der Regel die Kosten für:

  • · Bergung des Fahrzeugs
  • · Abschleppen und Unterstellen des Wagens
  • · Weiter- oder Heimfahrt
  • · Mietwagen
  • · Fahrzeugverzollung oder -verschrottung
  • · Versand von Ersatzteilen
  • · einen Ersatzfahrer
  • · Rücktransport (bei Erkrankung des Fahrers)
  • · Übernachtungskosten
  • · Kinderrückholung bei Krankheit.

Auslands-Schadenschutz

Einige Autoversicherer bieten zusätzlich zur Kfz-Versicherung einen Auslands- Schadenschutz an. Wer im Ausland unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, muss sich nicht an den ausländischen Versicherer wenden, sondern kann auf seinen eigenen zurückgreifen. Dort wird der Schaden dann so reguliert, als wäre das Fahrzeug des Unfallgegners beim eigenen Versicherer Haftpflicht versichert.

Das heißt auch: Es gilt der hohe deutsche Standard bei der Schadenregulierung.

 

"Mallorca- Police" (Mietwagenpolice)

In vielen Urlaubsländern, vor allem in Südeuropa, gelten für gemietete Fahrzeuge oft niedrigere Mindestversicherungssummen als in Deutschland. Das kann bei einem Unfall teuer enden:

Verursacht der Fahrer eines Mietwagens einen Unfall und gehen die Ansprüche des Geschädigten über diese Mindestsumme hinaus, muss er selbst in die Tasche greifen und die Differenz aufbringen. Davor schützt die "Versicherung für den Gebrauch fremder, versicherungspflichtiger Fahrzeuge". Sie wird, da typisch für viele Inselurlauber, auch "Mallorca-Police" genannt und ist eine zusätzliche Autohaftpflichtversicherung für Mietwagen.

 

Kontaktadresse: info@personal-insurance.de

Impressum