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Reiserücktrittsversicherung

Sie freuen sich schon seit Monaten auf den lang ersehnten Urlaub, und dann passiert es: Ein Autounfall oder plötzliche Krankheit lassen die Urlaubsvorfeude schnell dahinschmelzen. Gut, wenn Sie vorher eine Reiserücktrittskostenversicherung abgeschlossen haben! Diese erstattet die Stornogebühren, die der Reiseveranstalter in Rechnung stellt. Zusätzlich können Sie sich auch für den Fall absichern, dass Sie wegen einer vorzeitigen Rückreise bereits bezahlte Reiseleistungen nicht in Anspruch nehmen können. Sollten Sie zu einer vorzeitigen Abreise gezwungen sein, ersetzt Ihnen die Reiseabbruchversicherung entstandene Mehrkosten.

So können Sie die entgangenen Urlaubsfreuden wenigstens verschieben und müssen nicht aus Kostengründen ganz auf Erholung verzichten.

Die Reiserücktrittsversicherung leistet üblicherweise bei:

  • · schweren Unfällen, die Sie oder ein naher Angehöriger erleiden,
  • · unerwartet schwerer Erkrankung
  • · Tod eines nahen Angehörigen
  • · Unverträglichkeit nach einer Impfung
  • · unvorhersehbaren Komplikationen bei einer Schwangerschaft
  • · schweren Schäden für den Versicherten durch Einbruch in die Wohnung, Brandstiftung, Feuer, Elementarereignisse wie Überschwemmungen, Erdbeben etc.
  • Die Reiserücktrittsversicherung können Sie i. d. R. bei Buchung Ihrer Urlaubsreise in Ihrem Reisebüro abschließen. Die Reisebüros kooperieren dazu mit Versicherungsunternehmen.
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    Kontaktadresse: info@personal-insurance.de

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