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Reisegepäckversicherung

Oft wird das Reisegepäck beschädigt

Oder es kommt sogar ganz abhanden. Dann kann es Ihnen passieren, dass Sie sich am Urlaubsort erst einmal neu einkleiden müssen. Der Reiseveranstalter haftet nur bis zu einem begrenzten Betrag und dann auch nur für Schäden, die beim Transport entstanden sind. Gegen die finanziellen Überraschungen, die mit diesen unvorhergesehenen Ereignissen verbunden sind, können Sie sich mit der Reisegepäckversicherung absichern.

 

Was ist versichert?

Die Reisegepäckversicherung schützt Sie europa- oder weltweit vor finanziellem Schaden durch Verlust, Zerstörung und Beschädigung Ihrer persönlichen Habe auf Ihrer Reise. Meistens werden für Reisegepäckversicherungen bestimmte Versicherungssummen festgelegt, bis zu denen geleistet wird. Für Wertsachen wie Foto, Video, Schmuck, Pelze etc. gilt: Diese Gegenstände sind oft bis zu einem bestimmten Prozentsatz der Gesamtversicherungssumme versichert. Häufig gelten für die Aufbewahrung und das Tragen von Wertgegenständen besondere Auflagen.

Die Reisegepäckversicherung übernimmt Leistungen für beschädigtes oder abhanden gekommenes Gepäck wie:

  • sämtliche Sachen des persönlichen Reisebedarfs und die am Körper oder in der Kleidung getragenen Sachen
  • aufgegebenes Gepäck und Handgepäck
  • Reiseandenken und Geschenke bis zu bestimmten Höchstsummen
  • nahezu alle Sportgeräte inklusive Zubehör und Schutzkleidung während des Transportes und der Lagerung, nicht jedoch während des "bestimmungsgemäßen Gebrauchs"

    Versichert ist der Zeitwert der mitgeführten Sachen. Bei beschädigten Sachen werden die Reparaturkosten, maximal aber der Zeitwert, bezahlt.

Die Reisegepäckversicherung kann wahlweise als Jahrespolice oder für die Dauer des Urlaubs abgeschlossen werden.

 

Kontaktadresse: info@personal-insurance.de

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