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Reisekrankenversicherung

Für Auslandsreisende ist der Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung unerlässlich. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten anfallende Krankheitskosten nur, wenn Sie in einem Land unterwegs sind, das entweder zur EU gehört oder mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. Und dann gilt: Krankheitskosten werden von den Krankenkassen nur begrenzt im Rahmen ihrer in Deutschland üblichen Sätze übernommen. Der gesetzliche Krankenversicherungsschutz reicht dann oft nicht aus. - Jenseits europäischer Grenzen sind Sie Privatpatient! Das heißt, Sie müssten auch sehr hohe Behandlungskosten selbst tragen. Hinzu kommt, dass für einen medizinisch notwendigen Rücktransport die gesetzlichen Krankenkassen überhaupt keinen Versicherungsschutz übernehmen.

Auch als privat Versicherter sollten Sie Ihre vorhandene Police überprüfen: Schließt die private Krankenversicherung vollen Auslandsschutz für die Dauer der jeweiligen Reise ein? Ist ein Krankenrücktransport mitversichert? Vereinbaren Sie eine Reisekrankenversicherung, sparen Sie mögliche Selbstbeteiligungen Ihrer privaten Vollversicherung und die mögliche Beitragsrückerstattung wird nicht gefährdet.

 

Die üblichen Leistungen der Reise-Krankenversicherung

  • ambulante ärztliche Behandlung bei akuten Erkrankungen und Unfallfolgen
  • stationäre Heilbehandlung
  • schmerzstillende Zahnbehandlung
  • Arznei-, Verband- und Heilmittel
  • medizinisch notwendiger Krankenrücktransport (auch als Rettungsflug) nach Deutschland
  • Überführungskosten bei Tod einer versicherten Person bzw. die im Ausland anfallenden Bestattungskosten.

    Die genauen Leistungen finden Sie in den Bedingungen des jeweiligen Versicherungsunternehmens.

    Ihre Auslandsreise-Krankenversicherung können Sie sowohl als zeitlich befristete Police für eine Reise bis zu einer bestimmten Dauer, als auch als Jahrespolice für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres, abschließen.

 

Kontaktadresse: info@personal-insurance.de

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