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Kaskoversicherungen

Im Gegensatz zur KFZ-Haftpflichtversicherung besteht kein gesetzlicher Zwang zum Abschluss einer Fahrzeugversicherung (Kaskoversicherung).

Die Kaskoversicherung kann in freier Entscheidung abgeschlossen werden. Eine Verpflichtung zum Abschluss kann allerdings im Zusammenhang mit Leasing- oder Darlehensverträgen bestehen.

Die Kaskoversicherung schützt nicht - wie die Kfz-Haftpflichversicherung - vor Schadenersatzansprüchen von Unfallgegnern, sondern stellt im Schadenfall Leistungen für Reparatur oder Ersatz Ihres Fahrzeuges zur Verfügung.

Es gibt zwei Varianten der Kaskoversicherung:

  • · die Vollkaskoversicherung
  • · die Teilkaskoversicherung
  • Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden durch Brand, Explosion, Diebstahl, Sturm, Glasbruch, Wild, Hagel und Überschwemmung (evtl. auch Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss). Je nach Gesellschaft können auch direkte Schäden durch Marderbiss (ohne Folgeschäden) versichert sein.
    Die Vollkaskoversicherung deckt darüber hinaus auch Schäden, die durch Vandalismus entstanden sind, sowie Schäden am eigenen Auto für selbst verschuldete Unfälle.
  • Die Versicherung bezieht sich nicht nur auf das Fahrzeug als solches, sondern auch auf Teile, die unter Verschluss verwahrt werden oder am Fahrzeug befestigt sind. Die Definition ”unter Verschluss verwahrt” setzt dabei nicht zwingend den Verschluss im Fahrzeug voraus. So wäre beispielsweise ein Satz Reifen, der in der verschlossenen Garage verwahrt wird, versichert. Im Anhang der Versicherungsbedingungen (AKB) finden Sie eine ”Liste der mitversicherten Fahrzeug- und Zubehörteile” (Teileliste).

     

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