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Insassenunfallversicherung

 

Die Insassenunfallversicherung bietet Versicherungsschutz für Personenschäden im Zusammenhang mit der Benutzung von Kraftfahrzeugen. Sie leistet unabhängig von der Haftungsfrage.

Die Insassenunfallversicherung gleicht Haftungslücken aus, oder sie ergänzt Schadenersatzansprüche gegenüber Dritten. Im zweiten Fall gewinnt sie dadurch besondere Bedeutung, dass sie als Überbrückungshilfe fungieren kann, bis die Schadenersatzfrage geklärt ist.

Leistungen der Insassenunfallversicherung

Der Versicherungsschutz umfasst in der Regel Leistungen für den Invaliditäts- und den Todesfall. Wie in der Allgemeinen Unfallversicherung werden hierfür Versicherungssummen vereinbart. Die Leistungsberechnung für den Invaliditätsfall erfolgt nach dem Grad der Invalidität. Eine Besonderheit gegenüber der allgemeinen Unfallversicherung besteht hinsichtlich der Todesfallleistung für Personen unter 14 Jahren. Sie wird – unabhängig von der vereinbarten Versicherungssumme – auf 5.000 EUR begrenzt.

Einige Versicherer bieten zudem folgende Leistungen an:

  • · Tagegeld im Falle der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit
  • · Krankenhaustagegeld im Falle der stationären Heilbehandlung
  • Die Versicherungssummen bewegen sich üblicherweise zwischen 10.000 EUR und 30.000 EUR für den Todesfall und zwischen 20.000 EUR und 60.000 EUR für den Fall der vollständigen Invalidität.
  • Kontaktadresse: info@personal-insurance.de

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