KFZ Haftplicht

Die Kfz-Haftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz für Haftpflichtansprüche wegen:

  • · Personenschäden
    (Schäden im Zusammenhang mit Verletzung oder Tötung eines Menschen, z. B. Heilkosten einschließlich Verdienstausfall)
  • · Sachschäden
    (Schäden im Zusammenhang mit Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen einer Sache, z. B. Reparatur einschließlich Nutzungsausfall eines Autos)
  • · Vermögensschäden
    (rein finanzielle Schäden ohne Zusammenhang mit Personen- oder Sachschäden, z. B. entgangener Gewinn eines Geschäftsmanns, der einen Termin nicht wahrnehmen kann, weil sein Auto ”zugeparkt” war)
  • Die gesetzlich in Deutschland festgelegten Mindestdeckungssummen sind im § 4 PflVG (Pflichtversicherungsgesetz) einschl. Anhang geregelt.
    Diese Summen werden vom Bundesjustizminister festgesetzt. Sie betragen derzeit:
    • · für Personenschäden je 2.500.000 EUR
      Bei Tötung oder Verletzung von drei und mehr Personen (ab 3 Personen) insgesamt max. 7.500.000 EUR, wobei für die einzelne Person max. 2.500.000 EUR zur Verfügung stehen.
    • · für Sachschäden 500.000 EUR
    • · für Vermögensschäden 50.000 EUR
  • Viele Versicherer bieten jedoch deutlich höhere Versicherungssummen an.
  • Eine Verletzung der Versicherungspflicht hat für den Fahrer bzw. auch den Halter erhebliche Konsequenzen: Das Pflichtversicherungsgesetz sieht insoweit eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor. Zudem kann das Fahrzeug bei vorsätzlicher Verletzung der Versicherungspflicht auch eingezogen werden.

     

    Kontaktadresse: info@personal-insurance.de

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