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Leistungen

Die KFZ-Haftpflichtversicherung stellt Versicherungsschutz für den Fall zur Verfügung, dass an Sie Schadenersatzansprüche gestellt werden. Weil nicht alle Forderungen nach Schadenersatz berechtigt sind, weist der Versicherer genau wie in der allgemeinen Haftpflichtversicherung unberechtigte Ansprüche zurück und gewährt Ihnen dadurch quasi Rechtsschutz.

In der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz, wenn sich aus dem Gebrauch des versicherten KFZ Schadenersatzansprüche ergeben. Unter Gebrauch versteht man dabei nicht nur das reine Autofahren, sondern auch Tätigkeiten wie z. B. Waschen, Pflegen, Reparieren usw. Deshalb stellt die Privathaftpflichtversicherung grundsätzlich keinen Schutz für den Gebrauch von KFZ zur Verfügung.

 


 

 

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