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wo ist Versicheurngsschutz

Versicherungsschutz haben Sie mit der Kfz-Haftpflichtversicherung in ganz Europa (im geographischen Sinne). Ergänzt wird Europa noch um die Gebiete, die zum Vertrag über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft gehören (so z. B. Madeira oder die Kanarischen Inseln).
Auf Antrag kann auch eine Erweiterung des Geltungsbereichs vereinbart werden. Üblicherweise wird eine solche Vereinbarung - gegen Zahlung eines entsprechenden Prämienzuschlags - auf eine bestimmte Reise abgestellt.

Dabei muss die KFZ-Haftpflichtversicherung im Ausland mindestens die dortigen gesetzlichen Mindestdeckungssummen zur Verfügung stellen. Die in Deutschland gültigen gesetzlichen Mindestdeckungssummen überschreiten jedoch die meisten in Resteuropa.

Zum Nachweis des erforderlichen Mindestversicherungsschutzes in der Haftpflichtversicherung erhalten Sie von Ihrem Versicherer die internationale „Grüne Versicherungskarte“. In den meisten Ländern wird sie aber bei der Einreise nicht mehr verlangt. Sie sollten Sie jedoch immer bei sich führen, da es sein kann, dass Sie die grüne Versicherungskarte im Schadenfall vorzeigen müssen.

Die auf der Rückseite der „Grünen Versicherungskarte“ aufgeführten Büros sorgen für eine Regulierung des Schadens durch eine im Besuchsland ansässige Gesellschaft.

 

Kontaktadresse: info@personal-insurance.de

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