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Flottenversicherung

Die Flottenversicherung bietet grundsätzlich den gleichen Versicherungsschutz wie die Kfz-Haftpflicht-, die Kaskoversicherungen und Insassenunfallversicherung. Die Flottenversicherung basiert auf einem Rahmenvertrag, der die einzelnen Versicherungsleistungen (Haftpflicht, Kasko) regelt. Veränderungen im Fahrzeugbestand werden unter Angabe der relevanten Daten (bei Fahrzeuganmeldung in der Regel die Kopie des Fahrzeugscheins, bei Abmeldung die Abmeldebescheinigung des Straßenverkehrsamtes) dem Versicherer angezeigt.

Die Beiträge sind auf Grund des reduzierten Verwaltungsaufwands oftmals erheblich günstiger. Einige Versicherer sehen sogar Beitragsrückerstattungsmodelle vor, wenn keine oder nur geringe Schäden aufgetreten sind.

Um Interessenkonflikte zu vermeiden, wird die Verkehrs-Rechtsschutzversicherung meist in einem eigenen Vertrag bei einem anderen Unternehmen abgeschlossen.

 

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