Kapital bildende LV

 

Die Kapital bildende Lebensversicherung (auf den Todes- und Erlebensfall) verbindet Kapitalansammlung z. B. für die finanzielle Absicherung im Alter mit dem Todesfallschutz, d. h. finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall in einer Versicherung.

Den gewohnten Lebensstandard auch für das Alter sichern

Ein Ziel, das Sie sich bestimmt auch gesetzt haben. Allerdings können Sie sich dabei nicht allein auf die gesetzliche Rentenversicherung verlassen, denn die Altersrente beträgt in Zukunft weniger als 70 % des letzten Nettoeinkommens. Besonders gravierend ist die Differenz bei Berufstätigen mit hohem Verdienst, denn die Versorgung wird durch die Höchstbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung begrenzt. Selbst wenn Sie zusätzlich noch Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung erhalten, bleibt meist noch eine Versorgungslücke. Das gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbstständige. Bei Selbstständigen, die die Möglichkeit, aus der gesetzlichen Rentenversicherung auszutreten, genutzt haben, ist der Vorsorgebedarf sogar erheblich höher und die private Vorsorge noch wichtiger. Versorgungslücken entstehen auch bei Frauen, die vorübergehend oder ganz aus dem Berufsleben ausscheiden.

Versorgungslücken in der Hinterbliebenenversorgung schließen

Häufig ist der Mann der einzige Ernährer der Familie. Stirbt der Mann, hat es eine Frau immer schwer, den Unterhalt zu bestreiten, besonders dann, wenn noch kleine Kinder da sind. Aber auch wenn die Frau stirbt, ergeben sich finanzielle Probleme. Mit der Versicherungsleistung, die im Todesfall ausbezahlt wird, ist die Familie abgesichert und kann mit der neuen Situation zumindest finanziell besser fertig werden.


 

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