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Betriebliche Altersversorgung

Das Gesamtsystem der Altersabsicherung (und Absicherung der Folgen bei Invalidität und Tod) basiert in Deutschland auf dem so genannten „Drei Säulen-Modell“. Durch die jeweilige persönliche Gewichtung der einzelnen „Säulen“ (gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Altersversorgung, private Vorsorge) soll eine Idealversorgung des einzelnen Bundesbürgers gesichert werden.

Die bislang wichtigste Säule, die gesetzliche Rentenversicherung beginnt zu bröckeln. Die Leistungen sind in den letzten Jahren mehrfach eingeschränkt worden. Deshalb musste der Gesetzgeber der betrieblichen Altersvorsorge als wichtige 2. Säule neue Impulse geben und daher ist die betriebliche Altersversorgung seit dem 01.01.2002 deutlich gestärkt worden.

Das Altersvermögensgesetz (AvmG) und die Neuregelungen im Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) begründen einen Ausbau der kapitalgedeckten privaten und betrieblichen Absicherung um die umlagefinanzierte gesetzliche Absicherung zu entlasten.

Eine betriebliche Altersversorgung kann grundsätzlich nach fünf verschiedenen Grundformen gestaltet sein, wobei Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich auf einen der fünf Durchführungswege einigen können:

  • · Pensionszusage (Direktzusage)
  • · Unterstützungskasse
  • · Direktversicherung
  • · Pensionskasse
  • · Pensionsfonds

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