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Haftpflichtversicherungen

Ob es um die beschädigte Stereoanlage des Freundes oder den mit dem Fahrrad angefahrenen Fußgänger geht:

Wer einen Schaden anrichtet, muss damit rechnen, dafür in Anspruch genommen zu werden. Und zwar in unbegrenzter Höhe und lebenslang. Die Schadenersatzpflicht ist im § 823 (1) BGB geregelt. Dort heißt es: "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet."

Wer aus Unachtsamkeit einen Menschen so schwer verletzt, dass er nicht mehr arbeiten kann, muss mit Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe rechnen.

Diese finanziellen Risiken deckt eine private Haftpflichtversicherung ab. Sie gehört damit zu den besonders wichtigen Versicherungen und sollte in keinem Haushalt fehlen. Eine vorsätzliche Handlung ist jedoch von der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen.

 

Kontaktadresse: info@personal-insurance.de

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