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Varianten

Die gesetzliche Haftpflicht umfasst auch die Beachtung sogenannter Verkehrssicherungsvorschriften.

Beispiel: Wer in seinem Mietvertrag dazu verpflichtet wurde, vor der Eingangstür Eis und Schnee zu beseitigen, wird zur Kasse gebeten, wenn er seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist und ein Passant ausrutscht und sich ein Bein bricht.

Die gesetzliche Haftpflicht trifft gleichermaßen:

  • · Bauherren
    Neben Architekten und Handwerkern muss der Häuslebauer für die Absicherung der Baustelle sorgen. Kommt jemand auf dem Grundstück zu Schaden, zum Beispiel durch herabfallendes Material, wenden sich die Geschädigten immer zuerst an den Bauherren.
  • · Tierhalter
    Wenn ein Hund das Nachbarskind beißt, muss der Tierhalter für die Kosten aufkommen und zwar auch ohne eigenes Verschulden.
  • · Sportler
    Wer einen Spaziergänger beim Rollschuhfahren durch Unachtsamkeit zu Fall bringt, haftet ebenso wie ein Snowboard-Fahrer, der den Sturz eines Skifahrers verursacht.
  • Je nach persönlichem Haftpflichtrisiko bieten sich neben der privaten Haftpflichtversicherung weitere Varianten, etwa die Tierhalter-Haftpflichtversicherung für Hunde- oder Pferdebesitzer, die Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer, die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung für Öltankbesitzer und die Betriebs-Haftpflichtversicherung für Unternehmer.
  • Einige Berufsgruppen sind hohen Haftpflichtrisiken ausgesetzt (z. B. Ärzte, Anwälte oder Architekten). Diese Gruppen sind vom Gesetzgeber her verpflichtet, eine Berufs-Haftpflichtversicherung und ggf. Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Für Berufsgruppen, die einem ähnlich hohen Risiko ausgesetzt sind, ist der Abschluss dieser Versicherungen ratsam

     

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