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Arbeitslosenversicherungen

Nach dem Sozialgesetzbuches III (SGB III) sollen die Leistungen der Arbeitsförderung dazu beitragen, dass ein hoher Beschäftigungsstand erreicht und die Beschäftigungsstruktur ständig verbessert wird

Da Vollbeschäftigung nicht erreicht werden kann, will die gesetzliche Arbeitslosenversicherung zumindest die finanziellen Folgen von Arbeitslosigkeit mindern und die Integration in den Arbeitsmarkt unterstützen.

 

Die Leistungen der Arbeitsförderung sollen insbesondere:

  • den Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt unterstützen,
  • die zügige Besetzung offener stellen ermöglichen,
  • die individuelle Beschäftigungsfähigkeit durch Erhalt und Ausbau von Kenntnissen, Fertigkeiten sowie Fähigkeiten fördern,
  • unterwertiger Beschäftigung entgegenwirken und
  • zu einer Weiterentwicklung der regionalen Beschäftigungs- und Infrastruktur beitragen.

Praktisch ohne funktionsgleiche private Konkurrenz steht die gesetzliche Arbeitslosenversicherung da. Das Risiko der Arbeitslosigkeit lässt sich nur über eine Versicherungspflicht und einen Solidarausgleich, kaum aber versicherungsmathematisch erfassen und kalkulieren.

 

Kontaktadresse: info@personal-insurance.de

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