Nach dem Sozialgesetzbuches III (SGB III) sollen die Leistungen der Arbeitsförderung dazu beitragen, dass ein hoher Beschäftigungsstand erreicht und die Beschäftigungsstruktur ständig verbessert wird
Da Vollbeschäftigung nicht erreicht werden kann, will die gesetzliche Arbeitslosenversicherung zumindest die finanziellen Folgen von Arbeitslosigkeit mindern und die Integration in den Arbeitsmarkt unterstützen.
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