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Grundsätzlich werden zwei Arten von privaten Versicherungen bei Berufsunfähigkeit unterschieden. Die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung. Sie unterscheiden sich in erster Linie dadurch, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung eine Hauptversicherung ist und alleine abgeschlossen werden kann und die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ausschließlich in Verbindung mit einer Kapital bildenden Lebensversicherung oder einer Rentenversicherung.Beide Versicherungen bieten Schutz gegen die finanziellen Folgen der Berufsunfähigkeit.
Sie, als versicherte Person, gelten als berufsunfähig, wenn Sie bis zu einem in den Tarifbedingungen angegebenen Zeitpunkt (z. B. 6 Monate) ununterbrochen in Folge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen ist, zu mindestens 50 % außer Stande gewesen sind, ihren Beruf auszuüben. Die Fortdauer dieses Zustands von Beginn an, gilt als Berufsunfähigkeit. Ob Sie auf eine andere Tätigkeit verwiesen werden, d. h. inwieweit geprüft wird, ob Sie eine andere Tätigkeit ausüben können, die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht, ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Im Leistungsfall kommt es zur Zahlung einer vertraglich festgelegten Rente für die Dauer der Berufsunfähigkeit.
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