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Was kostet RS-Streit?

Ein Rechtsstreit kann teuer werden. Aber was genau kann auf Sie zukommen? Gebühren werden bei einem gerichtlichen Rechtsstreit von mehreren Stellen erhoben. Dazu gehört Ihr Rechtsanwalt, der seine Rechnung nach der einheitlich geltenden Gebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO) erstellen wird. Die Gebührenhöhe hängt vom sogenannten Streitwert ab. Unter Streitwert (auch Gegenstandswert) wird der Wert eines Gegenstandes verstanden weshalb prozessiert wird. Bei wiederkehrenden Leistungen, wie Mieten oder Unterhaltsforderungen kann ein Vielfaches des Monatsbetrages als Streitwert zu Grunde gelegt werden.
Auch die Gerichte stellen dem "Verlierer" des Rechtsstreites Gebühren und Auslagen in Abhängigkeit vom Streitwert in Rechnung. Diese werden nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) erhoben.

In der folgenden Aufstellung finden Sie Richtwerte über die Gesamtkosten die auf Sie zukommen könnten:

 

bei einem
Streit um
EUR

in der 1.
Instanz

in der 1.
und 2. Instanz

beträgt das Prozesskostenrisiko ca. EUR

500.-

345.-

1.470.-

2.000.-

1.191.-

2.769.-

5.000.-

2.504.-

5.818.-

12.000.-

4.364.-

10.155.-

25.000.-

5.754.-

13.407.-

50.000.-

8.695.-

20.258.-

100.000.-

12.038.-

28.187.-

250.000.-

19.596.-

46.101.-

500.000.-

29.767.-

70.223.-

*meist trägt jede Partei die eigenen Kosten

Kontaktadresse: info@personal-insurance.de

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