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Leistungen

 

Der Versicherer zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind.

Das sind:

  • · Kosten des Anwaltes nach der gesetzlichen Gebührenordnung,
  • · die Gerichtskosten einschließlich der Zeugengelder und
  • · Sachverständigengebühren sowie
  • · die Vollstreckungskosten, außerdem
  • · die Kosten des Prozessgegners, soweit der Versicherte diese Kosten zu tragen hat.
  • Der Versicherer kommt auch für Strafkautionen sowie Aufwendungen im Zusammenhang mit Gutachten auf. Nach den neuesten Versicherungsbedingungen (ARB 2000) gilt der Schutz weltweit. In der Regel bei Auslandsaufenthalten bis zu sechs Wochen aus nicht beruflichen Gründen. Ältere Verträge beschränken den Geltungsbereich auf Europa und die Mittelmeerländer. Diese Verträge lassen sich problemlos auf die neuen Bedingungen umstellen.
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