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Term-Fix LV

Eine Term-Fix-Versicherung ist eine Lebensversicherung mit festem Auszahlungszeitpunkt. Sie ist ähnlich der Kapital bildenden Lebensversicherung. Die Versicherungssumme und die vorhandenen Überschussanteile werden zu einem vorher fest vereinbarten Zeitpunkt (Term-Fix) zur Verfügung gestellt.

Stirbt die versicherte Person vor Fälligkeit der Versicherung, übernimmt der Versicherer die weitere Beitragszahlung bis zum Fälligkeitstermin. Bei Tod der versicherten Person wird also keine Kapitalleistung fällig. So wird sichergestellt, dass zum fest vereinbarten Zeitpunkt trotz des Todes des Ernährers (der sinnvollerweise als versicherte Person eingesetzt wird) das gewünschte Kapital zur Verfügung steht.

Diese Form wird abgeschlossen, um die z. B. Ausbildung eines Kindes abzusichern (Ausbildungsversicherung), um Kapital für eine Existenzgründung oder einen sonstigen Anlass zu einem festgelegten Termin zur Verfügung zu haben. Das Kapital kann für die Berufsausbildung oder das Studium des Kindes verwendet werden. Genauso kann es aber als Starthilfe nach der Berufsausbildung dienen. Das Ziel, z. B. die möglichen Studienkosten Ihres Kindes abzusichern, ist ein Stück näher gerückt.

Eine Variante der Term-Fix-Versicherung gibt es als Aussteuerversicherung. Hier sind der Ernährer und das zu versorgende Kind jeweils versicherte Person. Damit gilt auch die Heirat des Kindes als zusätzlicher Versicherungsfall. Die Leistung wird fällig, wenn das Kind heiratet, spätestens zum vereinbarten Termin (meist das 25. Lebensjahr des Kindes). Stirbt das Kind, bevor die Leistung fällig wurde, wird das bis dahin vorhandene Deckungskapital ausgezahlt. Stirbt der Ernährer wird der Vertrag beitragsfrei gestellt und die Versicherungsleistung zu dem ursprünglich vereinbarten Termin ausgezahlt.

 

Kontaktadresse: info@personal-insurance.de

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