Navigationsbalken
Beleihungsobjekte

Beleihbar sind bebaute Grundstücke und Bauvorhaben in Form von Grundstückseigentum, Wohnungseigentum und Erbbaurecht, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:

  • · Das Gebäude wird überwiegend und dauernd zu Wohnzwecken genutzt.
  • · Das Grundstück befindet sich in Deutschland.
  • · Das Gebäude entspricht heutigen Wohnvorstellungen (zum Beispiel Sanitäreinrichtung innerhalb der Wohnbereiche, moderne Heizversorgung.

Sonstiges

Holz- und Fertighäuser können beliehen werden, wenn ihre Bauweise einer allgemein anerkannten Gütekontrolle unterliegt.

  • Die Mindestrestlaufzeit eines Erbbaurechts muss 50 Jahre betragen.

Kontaktadresse: info@personal-insurance.de

Impressum