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Beleihbar sind bebaute Grundstücke und Bauvorhaben in Form von Grundstückseigentum, Wohnungseigentum und Erbbaurecht, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
- · Das Gebäude wird überwiegend und dauernd zu Wohnzwecken genutzt.
- · Das Grundstück befindet sich in Deutschland.
- · Das Gebäude entspricht heutigen Wohnvorstellungen (zum Beispiel Sanitäreinrichtung innerhalb der Wohnbereiche, moderne Heizversorgung.
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