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Auszahlungsbetrag

 

Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung wird der Sparanteil nicht im Rahmen der Kapitalanlagevorschriften durch das Versicherungsunternehmen investiert, sondern in einen Fonds eingezahlt, der von einer Fondsgesellschaft verwaltet wird.

Im Versicherungsfall wird die durch die Fondsentwicklung erwirtschaftete Leistung, mindestens aber die garantierte Todesfallsumme ausgezahlt.

Bei Ablauf der Versicherung wird das durch den Fonds erwirtschaftete Kapital ausgezahlt. Eine garantierte Erlebensfallleistung gibt es nicht.


 

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