Navigationsbalken
Leistungen der Ergänzungsversicherung

Durch die zahlreichen Leistungskürzungen in der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Möglichkeiten, diese Lücken mit einer privaten Ergänzungsversicherung zu stopfen, sehr vielfältig. Für nahezu alle Leistungsbereiche der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es bei den Krankenversicherern Ergänzungsmöglichkeiten. Hier bekommen Sie einen Überblick über die gängigsten Leistungen:

Im Krankenhaus

Als klassische Ergänzungsversicherung bieten die meisten Krankenversicherer Versicherungsschutz im Krankenhaus für die gesonderte Unterbringung und Verpflegung im Zwei- oder Einbettzimmer. Die privatärztliche Behandlung durch z. B. den Chefarzt ist häufig auch im Versicherungsschutz eingeschlossen.
 

Krankenhaustagegeld

Diese Versicherung bietet für jeden Tag eines Krankenhausaufenthaltes eine bei Vertragsabschluss vereinbarte Geldsumme, die zeitlich unbegrenzt und steuerfrei gezahlt wird. Das Krankenhaustagegeld wird ohne Nachweis entstandener Kosten gezahlt. Damit können die zusätzlichen Kosten eines Krankenhausaufenthaltes abgedeckt werden (z. B. gesetzliche Zuzahlungen im Krankenhaus, Haushaltshilfe, Besuchskosten für die Familie, Zeitungen, Telefon usw.).

 

Krankentagegeld

Ihre Arbeitskraft ist Ihr wichtigstes Gut. Sie sichert Ihnen den Lebensunterhalt. Leider wird Ihre Arbeitskraft täglich durch Krankheit oder Unfall bedroht. Statistisch gesehen wird jeder zweite Bundesbürger mindestens einmal im Jahr von seinem Arzt krank geschrieben. Dabei dauert jede fünfte Arbeitsunfähigkeit länger als 14 Tage.
Als Arbeitnehmer haben Sie Anspruch auf mindestens sechs Wochen Lohnfortzahlung. Aber was ist danach? Selbstständige haben keinerlei Lohnfortzahlung!
Deshalb sichern Sie Ihren Verdienst mit einer Krankentagegeldversicherung ab. Denn die Krankengeldzahlung der Gesetzlichen Krankenversicherung decken Ihr Nettoeinkommen nicht zu 100 % ab.

Im ambulanten Bereich

Im ambulanten Bereich bieten private Krankenversicherer ein breites Spektrum an Ergänzungsmöglichkeiten. Sie erhalten hier einen Überblick über die gängigsten Angebote:

  • Zahnersatz
    Der gesetzliche Versicherungsschutz bietet Ihnen eingeschränkte Leistungen. Die Höhe ist abhängig von der persönlichen Vorsorge (Regelmäßige Zahnarztbesuche / Bonusheft) und bewegt sich zwischen 50 und 65 Prozent. Deshalb gibt es hierfür die Möglichkeit, bestimmte Prozentsätze privat abzusichern. Heilpraktikerkosten
    werden von der gesetzlichen Krankenkasse grundsätzlich nicht bezahlt. Deshalb besteht auch in diesem Bereich die Möglichkeit, diese Lücke mit einer privaten Ergänzungsversicherung ganz oder teilweise auszugleichen. Zuzahlungen zu Arzneimitteln
    Die meisten Versicherten der gesetzlichen Krankenkasse müssen bei Arzneimittelverordnungen Zuzahlungen leisten.
    Die Höhe ist abhängig von der verordneten Packungsgröße und beträgt derzeit:
    • N1 (klein) 4,00 EUR
    • N2 (mittel) 4,50 EUR
    • N3 (groß) 5,00 EUR
    • Verbandmittel 4,00 EUR
    • Bagatellarzneimittel werden nicht erstattet.
  • Diese zusätzlichen Kosten, können Sie sparen, indem Sie eine entsprechende Ergänzungsversicherung vereinbaren.
  • Leistungen für Hilfsmittel
    Sehr viele Menschen sind Brillen- oder Kontaktlinsenträger. Leider stellt die gesetzliche Krankenversicherung für dieses gängigste Hilfsmittel nur sehr begrenzt Leistungen zur Verfügung. Damit Sie nicht auf den verbleibenden Kosten "sitzen bleiben", vereinbaren Sie eine Ergänzungsversicherung.

Auslandsversicherungsschutz

Für Auslandsreisende ist der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung unerlässlich. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten anfallende Krankheitskosten nur, wenn Sie in einem Land unterwegs sind, das entweder zur EU gehört oder mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. Und auch dann gilt in der Regel: Krankheitskosten werden nach den Regelungen des Gastlandes maximal bis zu der in Deutschland üblichen Höhe übernommen.
Jenseits europäischer Grenzen sind Sie Privatpatient!
Das heißt, Sie müssten auch sehr hohe Behandlungskosten selbst tragen. Diese können – insbesondere in den USA – leicht ein Jahreseinkommen überschreiten. Hinzu kommt, dass für einen medizinisch notwendigen Rücktransport die gesetzliche Krankenversicherung grundsätzlich keinen Versicherungsschutz übernimmt.

Kontaktadresse: info@personal-insurance.de

Impressum