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Diese Versicherung ist eine abgeschwächte Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie wird seit etwa zwei Jahren als eigenständiger Vertrag und als Zusatz zur Kapitallebens- und Risikolebensversicherung angeboten. Früher wurde die sogenannte Erwerbsunfähigkeitsklausel immer dann vereinbart, wenn der Versicherungsnehmer einen besonders gefährlichen Beruf - etwa Sprengmeister oder Dachdecker - ausübte oder er bereits krank war. In diesen Fällen konnte keine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung kostet 40 bis 60 Prozent weniger als die Berufsunfähigkeitspolice und leistet ausschließlich dann, wenn Sie keinerlei berufliche Tätigkeit mehr ausüben können. Dabei können Sie die gleichen Leistungsbausteine wie für die Berufsunfähigkeitsversicherung wählen (Beitragsfreiheit, Beitragsrückgewähr, Erwerbsunfähigkeitsrente). Bei dieser Versicherung kommt es also nicht darauf an, dass der Betroffene seinen Beruf nicht oder nur noch teilweise ausüben kann. Beruf, Kenntnisse, Lebensstandard und Einkommen werden nicht berücksichtigt.
Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung eignet sich daher für alle diejenigen, für die eine Berufsunfähigkeitspolice zu teuer wäre oder etwa wegen einer Vorerkrankung nicht vereinbart werden kann.
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