Gesetzliche UV

Die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) ist ein Zweig der Sozialversicherung. Für Beschäftigte und einige Selbstständige ist sie eine Pflichtversicherung. Eine Befreiung durch den Abschluss einer privaten Unfallversicherung ist nicht möglich. Die gesetzliche Unfallversicherung ist im SGB VII geregelt. Dort heißt es:

"Aufgabe der Unfallversicherung ist es, nach Maßgabe der Vorschriften dieses Buches

  • · mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten,
  • · nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen und sie oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen."

Kontaktadresse: info@personal-insurance.de

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